Berufliche Ausbildungen
Ausbildung zum Übersetzer/Dolmetscher
Staatlich anerkannt.
Wichtig:
Das Ablegen der Prüfung als Dolmetscher/in ist erst nach bestandener Prüfung als Übersetzer/in möglich.
Zulassungsvoraussetzung
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- Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss.
- Nachweis über das Anfertigen von Übersetzungsarbeiten.
- Einschlägige Ausbildung bei CR-Sprach-Schulungen.
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Lehrmaterial
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Das Lehrmaterial wird jährlich neu festgelegt.
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Unterrichtsstunde |
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
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Unterrichtsgestaltung |
Der Unterricht wird im Wechsel von muttersprachlichen Lehrkräften und Übersetzern bzw. Dolmetschern gehalten. |
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Schulungsgebühren |
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- Einzelunterricht:
- Gruppenunterricht (2 Teilnehmer):
- Gruppenunterricht (3 Teilnehmer):
- Anmeldegebühr:
- Verpflichtung:
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- € 80,00
- € 50,00 pro Teilnehmer
- € 45,00 pro Teilnehmer
- Die einmalige Anmeldegebühr, inkl. Teilnehmerunfallversicherung, beträgt € 15,50.
- Der Auszubildende verpflichtet sich, die Unterrichtsstunden bei CR-Sprach-Schulungen bis zur Prüfung zu absolvieren.
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Prüfungsgebühren
(Aktuelle Gebühr auf Anfrage)
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- Die Prüfungsgebühr beträgt ca. € 485,00 für Übersetzer,
- ca. € 405,00 für Dolmetscher.
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Prüfungsvorbereitung |
- Die Vorbereitung auf die staatlich anerkannte Prüfung erfolgt im Einzelunterricht (in Ausnahmefällen max. 3 Teilnehmer).
- Die Dauer der Prüfungsvorbereitung richtet sich nach den Vorkenntnissen des Teilnehmers.
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Prüfungsanmeldung |
- Die Prüfungen finden 2 x jährlich (Frühjahr/Herbst) statt.
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch CR-Sprach-Schulungen.
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