Berufssprachkurse
Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration.
Nach Abschluß des Integrationskurses steht der Zugang zu den Berufssprachkursen offen.
Die Basisberufssprachkurse (Zielsprachniveau B2 oder C1 nach dem
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) bauen
aufeinander auf oder werden durch Spezialberufssprachkurse ergänzt.
Spezialberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 nach GER sind überwiegend für Absolventen des Integrationskurses ohne B1-Abschlusszertifikat vorgesehen.
CR-Sprach-Schulungen bietet die Berufssprachkurse für die Niveaustufen A2 - C1 an.
Allgemeine Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Teilnahme als Beschäftigte/r
Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
Aktuelle Schulungstermine können Sie telefonisch oder per E-Mail erfragen.